KI & Recht für Nicht-Juristen: Überblick, Gestaltungsspielräume und Fallen

Der Einsatz von generativer KI wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf. Im Seminar am 28.04.2026 erläutert Prof. Dr. Nicolai Schädel, was Unternehmen beachten müssen und und gibt einen Überblick über Gestaltungsspielräume und Stolperfallen beim Einsatz der künstlichen Intelligenz.

Prof. Schädel hat 14 Jahre Berufserfahrung als Rechtanwalt, unter anderem in einer der weltweit größten internationalen Rechtsanwaltssozietäten. Seit 2013 ist er Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule der Medien Stuttgart (HdM). Er ist Autor mehrerer Fachbücher, so beispielsweise von „Wirtschaftsrecht für HighTech-Start-ups“, das im Verlag Springer Gabler erschien.

In seinem Workshop behandelt er die Themen KI und Immaterialgüterschutz, Urheberrechtsschutz und virale Effekte, die designed by AI sind und wie die Monopolisierung der Technik aussieht.

Workshop I.1 am 28.4.

Von Urheberrechtsschutz bis Monopolisierung

Weiter geht es mit einem Streifzug durch die KI-Verordnung, was sie regelt – und was nicht. Auch gibt er den Überblick zu den Datenkategorien und deren Nutzung. Außerdem erhalten die Teilnehmer auch Grundwissen zu Vertragsgestaltung, Trainingsdatenbeschaffung, Know-how-Schutz sowie Datenpooling bei KI in Forschung & Entwicklung.

Der EU AI Act regelt den Einsatz von KI

Der EU AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat im Februar 2025 in Kraft. Er zielt darauf ab, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern. Das Gesetz verbietet KI-Systeme, die Gesichtsbilder aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsanlagen auslesen, auf Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen schließen und Menschen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisieren.

Der EU AI Act gilt für alle Anbieter und Nutzer, die innerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht. Dazu gehören Unternehmen, Start-ups, öffentliche Institutionen und Organisationen. Das gilt für alle Anbieter, die KI-Systeme herstellen, importieren, vertreiben oder anderweitig auf dem EU-Markt bringen. Über die EU-Grenzen hinaus gilt: Auch Anbieter aus Drittländern fallen unter den Act, wenn ihre KI-Systeme in der EU angeboten oder deren Ergebnisse innerhalb der EU genutzt werden.  Ausgenommen sind private Anwender von KI-Systemen.

Termin und Tickets:

Dieser Workshop findet am 28.04.2026 um 8.30 Uhr statt. Tickets können Sie auf unserer Anmeldeseite bestellen.

Ähnliche Beiträge